Aktuelles
Zum Krieg in der Ukraine
Liebe Familien,
der Krieg in der Ukraine ist seit vielen Tagen ein bedrückendes Thema, welches in den Familien und somit auch bei den Kindern ankommt.
Täglich erreichen uns Bilder im Fernsehen, Nachrichten im Radio, die Presse ist gefüllt und berichtende Social-Media-Kanäle sind allgegenwärtig.
Die Bilder und Berichte lösen bei vielen Menschen starke Gefühle, Ängste und Sorgen aus. Nicht nur die Erwachsenen macht die aktuelle Situation betroffen, sondern auch die Kinder.
Nicht alle Kinder werden etwas mitbekommen haben und nicht alle Kinder erzählen von dem, was sie wissen. Aber: Kinder bekommen eine Menge mit, auch wenn wir dies nicht immer sofort merken. Wir, hier in der Einrichtung, werden das Thema nicht von uns aus mit den Kindern thematisieren, jedoch müssen wir darauf reagieren, wenn die Kinder dies von sich aus ansprechen.
Wenn wir also teilhaben dürfen an den Gedanken der Kinder, an ihren Gesprächen, ihren Gedanken, dann gibt es die Möglichkeit, je nach Situation, ungefähr so zu reagieren:
„Ja, es stimmt. Zwischen Russland und der Ukraine gibt es Krieg. Und Krieg ist schlimm. Ja, es ist so, wie du das im Fernsehen oder im Radio gehört hast. Es werden Menschen verletzt, manchmal sogar getötet. Das ist schlimm für die Menschen, die in diesem Land leben, deswegen suchen die Menschen Schutz in anderen Ländern.
Sie kommen zum Beispiel zu uns nach Deutschland, weil es hier sicher ist. "
Sie sollten den Krieg nicht verschweigen oder schönreden. Gleichzeitig sollten
Erwachsene das Thema aber auch nicht dramatisieren oder emotionalisieren. Am besten reden Erwachsene nüchtern und sachbezogen darüber mit einem offenen Ohr für die Fragen der Kinder.
Des Weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass wir weiterhin Sachspenden sammeln und in einer Hertener Netzwerkgruppe sind.
Auch Geldspenden sind sehr wichtig. So gibt es hier in Herten zum Beispiel ein Busunternehmen, welches an die Grenze fährt, um Menschen von dort abzuholen. Dies muss natürlich auch finanziert werden.
Alle Aktionen werden vom DRK begleitet und bei einer Geldspende haben Sie auch die Möglichkeit, eine Quittung vom DRK zu erhalten (Wenn Sie den Betrag nicht anonym in das Spendenglas werfen).
Falls Sie die Möglichkeit haben, Menschen aus der Ukraine bei sich aufzunehmen, wenden Sie sich gerne an uns.
Ein herzliches Dankeschön!
Friedensbitte
Auf euren Wegen bewahre euch Gott, der Gedanken des Friedens und nicht des Leidens hat.
Es begleite euch Jesus Christus, der Quelle der Mitmenschlichkeit und Versöhnung ist.
Es beflügele euch der Geist der Liebe, der Fantasie und Ausdauer schenkt, das Böse mit dem Guten zu überwinden.
Und der Friede Gottes, der höher ist als alle Vernunft, bewahre unsere Herzen und Sinne in Christus Jesus unserem Herrn. Amen.

Einladung zum Lichterfest
Liebe Kinder, liebe Eltern, liebe Familien,
dieses Jahr ist es endlich wieder soweit!
Wir laden Sie herzlich zu unserem Lichterfest ein.
Das Lichterfest wird am Dienstag, den 02.11.2021, von 16:30 bis 18:30 Uhr, bei uns auf dem Außengelände stattfinden.
Wir bauen wieder eine Feuerschale auf, singen gemeinsam Lieder und wollen den Abend zusammen genießen.
Es wird leckere Martinsbrezeln, Kakao und Kinderpunsch, sowie Glühwein für die Eltern geben.
Wertmarken für die Brezeln können Sie, für je 1€, vom 20.10. bis zum 27.10., in allen drei Gruppen erwerben.
Bitte denken Sie auch daran, die gebastelten Laternen der Kinder, sowie einen Laternenstab mitzubringen.
Das Fest findet unter den 3G Regeln statt (geimpft, genesen, oder getestet). Bitte bringen Sie einen Nachweis darüber mit.
Wir freuen uns schon sehr auf einen schönen, gemütlichen Abend!

Informationen für Eltern
Liebe Eltern!
Ab dem 01.10.21 gibt es in NRW neue Lockerungen der Corona-Schutzverordnung. Zum Beispiel entfällt die Maskenpflicht draußen.
Auch wir wollen langsam wieder zur Normalität zurückkehren.
Ab Montag ist es soweit!!!!
Die Kinder dürfen wieder durch unseren Haupteingang gebracht werden.
Hierzu müssen Sie innerhalb unseres Gebäudes eine Maske tragen.
Gerade in der Abholzeit zwischen 13.45 Uhr - 14.00 Uhr werden die meisten Kinder auf einmal abgeholt.
Wir bitten Sie selbstständig und verantwortungsvoll auf die Abstandsregeln zu achten!!
Auch bei unserer Essensituation kehren wir zu unserem ursprünglichen Konzept zurück. Das heißt die Kinder dürfen selbstständig ihr Frühstück zubereiten und auch beim Mittagessen den Teller selbstständig füllen.
Wir hoffen das wir so langsam zur Normalität zurückkehren können.
Es freut sich
Das Team der Sonnenblume

Nachbetrachtung zum Kartoffelfest
Bei strahlendem Sonnenschein trafen sich Familien und Erzieher auf einem Feld von Bauer Feldhaus in Langenbochum.
Erst wurden sehr fleißig Kartoffeln gesammelt, um diese dann anschließend lecker am Feuer zuzubereiten.
Danach wurden dann die Kartoffeln mit vielen unterschiedlichen Dips und frischem Gemüse serviert.
Durch einen glücklichen Zufall kam dann auch noch ein Eiswagen vorbei und sorgte für den Nachtisch

Kartoffelfest
Liebe Familien!
Der Sommer neigt sich langsam dem Ende entgegen und die Tage werden wieder kürzer.
Wir möchten gerne mit Ihnen den nahenden Herbst willkommen heißen, indem wir gemeinsam bei Bauer Feldhaus Kartoffeln stoppeln gehen.
Bei einem Kartoffelfeuer können wir gemeinsam essen, klönen und gerade die neuen Familien lernen sich besser kennen.
Am Dienstag, den 14.September um 14 Uhr auf dem Acker am Ebbelicher Weg.
Alle Kinder müssen an diesem Tag spätestens bis 13 Uhr Abgeholt werden!!!
Es gilt die 3 G-Regel (geimft,getestet oder genesen).
Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag!!
Das Kita-Team

Stellenausschreibung
In der Ev. Christus Kirchengemeinde in Herten ist ab dem 01.09.2021 eine Stelle als
Erzieherin (m/ w/ d)
zu besetzen. Es handelt sich um eine Stelle als Fachkraft für 20 Stunden für das Ev. Familienzentrum Sonnenblume in Herten. Diese Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.07.2022.
Unsere 3-gruppige Tageseinrichtung für Kinder an der Feldstrasse 158
· Bietet 65 Plätze für Kinder im Alter von 2-6 Jahren
· Arbeitet inklusiv und setzt ihre pädagogischen Schwerpunkte in die Bildungsbereiche Bewegung, Naturerfahrung und Sprache
· Legt großen Wert auf eine Sozialraumvernetzung im Stadtgebiet
Zu ihren Aufgaben gehören:
Ø Verantwortung für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren
Ø Planung und Reflexion der pädagogischen Arbeit
Ø Umsetzung der pädagogischen Konzeption/ des pädagogischen Ansatz
Ø Partnerschaftliche Zusammenarbeit und Beratung der Eltern
Wir erwarten:
Ø Eine abgeschlossene Ausbildung zum/r Erzieher*in oder eine andere anerkannte Qualifikation
Ø Identifikation mit den Glaubensgrundsätzen der evangelischen Kirche
Ø Zusammenarbeit mit den Teamkolleginnen und –Kollegen und die konstruktive Auseinandersetzung mit den Anforderungen des Kindergartenalltags
Ø Eine Persönlichkeit für die Engagement, Zuverlässigkeit und Freude an der Arbeit mit den Kindern zum beruflichen Selbstverständnis gehört
Ø Die Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption und des Qualitätsmanagement Evangelisches Gütesiegel BETA
Ø Umfassende Fachkenntnisse und der Umgang mit dem PC
Ø Übungsleiterschein wäre wünschenswert
Wir bieten:
Ø Individuelle und gezielte Einarbeitung
Ø Weiterentwicklungsmöglichkeiten durch Fachberatung und Fortbildungen
Ø Vergütung nach dem BAT-KF SE 8 für Angestellte im Erziehungsdienst
Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche ist erwünscht.
Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderten sind ausdrücklich erwünscht.
Bitte richten Sie ihre schriftliche Bewerbung möglichst bald an:
Evangelisches Familienzentrum Sonnenblume
Feldstr. 158
45699 Herten
z. Hd. Stephanie Edelmann oder Darinka Klebeck, Einrichtungsleiterinnen
als PDF- Datei per Mail an: re-kita-feldstrasse@kk-ekvw.de

Neue Regelungen in der Kindertagesbetreuung durch die geänderte Coronabetreuungsverordnung
Informationen für Eltern
deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden
Informationen für Träger, Leitungen, Personal
von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Neue Regelungen in der Kindertagesbetreuung durch die geänderte Coronabetreuungsverordnung
Mit dem heutigen Montag findet die geänderte Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) in der Kindertagesbetreuung Anwendung. In Anlehnung an alle anderen gesellschaftlichen Bereiche wird die 3G-Regel für das Betreten von Kindertagesbetreuungsangeboten angewandt sowie eine Maskenpflicht in Innenräumen festgelegt. Für Beides gibt es jeweils Ausnahmen.
Die Regeln gelten sowohl für Beschäftige, Kindertagespflegepersonen als auch Eltern und andere Personen (Dritte). Sie gelten nicht für Kinder bis zum Schuleintritt. Sie gelten aber auch für Kinder im Schulalter.
Für den Bereich der Kindertagesbetreuung ergeben sich die folgenden Änderungen:
Maskenpflicht in Innenräumen
In Innenräumen ist von allen Personen (Beschäftigten, Kindertagespflegepersonen, Eltern und Dritten) mindestens eine medizinische Maske zu tragen, unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands.
Hiervon ausgenommen sind:
• Beschäftigte und Kindertagespflegepersonen bei der Betreuung der Kinder ohne weitere anwesende Personen
• Beschäftigte und Kindertagespflegepersonen, wenn ausschließlich immunisierte Beschäftigte bzw. Kindertagespflegepersonen zusammentreffen (sobald Getestete dabei sind, besteht eine Maskenpflicht für alle)
• alle Personen, wenn die Betreuungskraft auch in Anwesenheit der Eltern oder Dritten das zeitweise Abnehmen der Masken aus pädagogischen Gründen für erforderlich hält. In diesen Fällen soll der Mindestabstand zwischen Erwachsenen eingehalten werden.
• Eltern und Beschäftigte, wenn sie sich im Rahmen von Elternmitwirkungsgremien auf festen Sitz- oder Stehplätzen aufhalten
• alle Personen, die aus nachgewiesenen medizinischen Gründen keine Maske tragen können
• Alle Personen bei der Kommunikation mit gehörlosen oder schwerhörigen Personen
• ausnahmsweise für alle Personen in wenigen weiteren in § 4 Absatz 2 der Coronabetreuungsverordnung näher umschriebene Situationen beispielsweise bei Mahlzeiten und Bewegungs- oder Musikangeboten
Im Alltag der Kindertagesbetreuung besteht damit im Kontakt von Beschäftigten, Kindertagespflegepersonen, Eltern oder Dritten für alle Beteiligten eine regelmäßige Maskenpflicht. In der Betreuungssituation mit Kindern ohne andere anwesende Personen besteht weiter keine Maskenpflicht.
3G-Regel beim Zugang
Im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) haben grundsätzlich nur noch immunisierte oder getestete Personen (Beschäftigte, Eltern und Dritte) Zutritt zu den Angeboten der Kindertagesbetreuung.
Ausnahmen gelten:
• für Eltern beim Bringen und Abholen der Kinder
• für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die durch die regelmäßige Schultestung den Getesteten gleichgestellt sind
• in Notfällen
Nicht immunisierte bzw. nicht getestete Personen dürfen damit außerhalb der Bring- und Abholsituation das Kindertagesbetreuungsangebot nicht betreten. Leitungen von Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet entsprechende Personen von der Teilnahme an Angeboten auszuschließen.
Erfüllung der Testpflicht
Für Beschäftigte gilt die Testpflicht als erfüllt, wenn sie zweimal pro Kalenderwoche an einem Bürgertest oder einer beaufsichtigten Beschäftigtentestung teilnehmen. Eine beaufsichtigte Beschäftigtentestung ist ein vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellter Coronaschnelltest, der von fachkundigem oder geschultem Personal durchgeführt wird oder unter Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person selbst durchgeführt wird.
Da für die selbstständigen Kindertagespflegepersonen eine beaufsichtigte Beschäftigtentestung nicht möglich ist, gilt die Testpflicht nur dann als erfüllt, wenn sie sich zweimal pro Woche im Rahmen einer Bürgertestung testen lassen.
Eltern und Dritte müssen zur Erfüllung der Testpflicht einen Bürgertest nachweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integrationdes Landes Nordrhein-Westfalen
