Häufige Fragen
Wir bitten Sie, Ihr Kind spätestens bis 9.00 Uhr in unsere Kita zu bringen, damit wir pünktlich und ungestört mit unserem Morgenkreis beginnen können. Die Kinder lieben diesen geselligen Kreis, in dem Begrüßungsrituale, Erzähl-und Gesangsrunden und besondere Anlässe, wie Geburtstagsfeiern einen ganz besonderen Platz finden. Daher hoffen wir auf Ihr Verständnis, dass während des Morgenkreises (9.30 Uhr-10.00Uhr) die Haustür geschlossen bleibt.
Eltern bzw. von Eltern schriftlich benannte Personen sind abholberechtigt. Kinder müssen mindestens 12 Jahre alt sein
Um die Aufsichtspflicht wahrnehmen zu können, bitten wir Sie als Eltern Ihr Kind dem Kindergartenpersonal persönlich durch ein Begrüßungsritual zu übergeben. Auch beim Abholen ist es wichtig, durch eine Verabschiedung das Ende der Aufsichtsplicht deutlich zu machen.
Bei gemeinsamen Veranstaltungen wie z.B. Feste aller Art, Eltern-Kind-Nachmittage oder Ausflüge sind die Eltern selbst für ihre Kinder verantwortlich.
Wir als Kindertagesstätte in NRW sind verpflichtet, die Entwicklung des Kindes zu beobachten und zu dokumentieren.
Die Räume unserer Tageseinrichtung werden nach speziellen Funktionen und Bildungsbereichen gestaltet, sogennanten Bildungsinseln. Die gelbe Gruppe bietet Bildungsinseln im Bereich Rollenspiel an. Die Rote Gruppe hält Bildungsinseln im Bereich Bauen und Konstruieren bereit. In der Turnhalle finden die Bildungsinseln Bewegung und Musik statt. Die unterschiedlichen Bildungsbereiche sollen den Kindern vielfältige Anreize geben. Somit dient der Raum als "dritter Erzieher" neben Kita-Team und Eltern.
Die U3-Gruppe (blaue Gruppe) bietet alle Bildungsinseln in altersentsprechend reduzierter Form an. Die Kinder in dieser Gruppe benötigen noch den engen Bezug zur Erzieherin, können aber auf Wunsch auch gerne die anderen Räume mit ihren Bildungsinseln nutzen.
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Anspruch nehmen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.
Hier die Kontaktdaten: Stadt Herten, Kurt-Schumacherstr.2, Herr Planhof Tel.: 02366/303559, bildung-teilhabe@herten.de
Alle persönlichen Daten, die wir für den Kindergartenablauf oder bei Beratungsgesprächen benötigen, werden vertraulich behandelt. Sie unterliegen der Schweigepflicht. Um uns mit Fachdiensten ( Logopäden, Ergotherapeuten etc.) und Schulen austauschen zu dürfen, benötigen wir bei Bedarf eine Schweigepflichtentbindung von Ihnen.
In jeder Kita werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Tageseinrichtung gewählt.
Die gute Zusammenarbeit mit allen unseren Eltern ist uns sehr wichtig. Nur wenn Kindergarten und Eltern eng zusammenarbeiten und ein regelmäßiger Austausch stattfindet, kann die optimale Unterstützung Ihres Kindes gelingen. Aus diesem Grund finden regelmäßig Elternsprechtage statt.
Wir bitten Sie um Ihr Einverständnis im Kindergartenalltag fotografieren und filmen zu dürfen. Wir hängen auch Fotos vom Kindertagesgeschehen aus. Ebenso werden die Fotos und Filme für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt.
Kleidungsstücke oder andere Gegenstände der Kinder, die in der Einrichtung liegen geblieben sind, werden einen Monat aufbewahrt. Vermissen Sie etwas, sehen Sie bitte im Korb im Eingangsbereich nach oder fragen Sie in den Gruppen nach.
Wir feiern diesen Festtag Ihres Kindes mit der ganzen Gruppe, das Kind wird an diesem Tag ganz besonders im Mittelpunkt stehen. Bitte sprechen Sie die Einzelheiten mit Ihrem Gruppenteam ab. Bitte keine Tiefkühl- und Sahnetorten mitgeben, da diese nach der Lebensmittelverordnung nicht angeboten werden dürfen. Auch lehnen wir kleine Süßigkeitspäckchen für die Kinder ab. Gerne essen die Kinder dagegen feste Rührkuchen, Muffins oder Waffeln.
Für den eventuellen Verlust oder die Verwechslung der Kleidung oder sonstiger persönlicher Dinge Ihrer Kinder kann der Kindergarten keine Haftung übernehmen. Es empfielt sich, die Kleidung und andere persönliche Dinge zu beschriften. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Spielsachen mit. Ausnahmen wie z.B. Kuscheltiere zur Eingewöhnungszeit, bitte mit Ihrer Erzieherin besprechen.
Ein speziell entwickeltes Förderprogramm für Vorschulkinder, bei denen durch das Bielefelder Screening ein Risiko zur Ausbildung einer Lese- Rechtschreibschwäche erkannt wurde. Durch vielfältige Übungen lernen die Vorschulkinder in spielerischer Weise, die lautliche Struktur der gesprochenen Sprache zu erkennen (phonologische Bewusstheit). Dadurch wird den Kindern der nachfolgende Schriftspracherwerb in der Schule wesentlich erleichtert.
Wichtige Mitteilungen und Termine sind durch den Kindergartenkalender und an unseren Pinnwänden und den Postfächern vor der Gruppe zu entnehmen.
Im Kindergarten ist bequeme Kleidung erwünscht, die auch einmal schmutzig werden darf. Bitte denken Sie bei schlechtem Wetter an Regensachen, bei heißem Wetter an Badesachen und Sonnenschutz (Kopfbedeckung und Sonnencreme). Für die Regensachen (Regenhose, Regenjacke und Gummistiefel) Ihres Kindes halten wir Beutel bereit, die im großen Waschraum oder im hinteren Flur platz finden. Zum Malen und kreativen Gestalten bieten wir den Kindern Malkittel an.
Bitte geben Sie Ihrem Kind feste Hausschuhe mit, die gut am Fuß sitzen und keine Flipflops etc. wegen der Unfallgefahr. Das gilt auch bei den Strassenschuhen. Beschriften Sie bitte die Hausschuhe mit dem Namen Ihres Kindes. Zudem können Sie Ihrem Kind helfen, indem Sie Schuhe wählen, die Ihr Kind selbst anziehen kann.
Krank zu sein ist für alle Unangenehm und erfordert besondere Aufmerksamkeit. Eltern müssen Zeiten umorganisieren und wir in der Einrichtung müssen drauf achtern, dass niemand angesteckt wird. Bitte informieren Sie uns, wenn Ihr Kind krank ist, siehe auch unter "Meldepflicht". Sollte Ihr Kind im Kindergarten erkranken, rufen wir Sie umgehend an, damit Sie es abholen können.
- Zu Personendaten:
Die Eltern verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge, sowie Änderungen der Anschrift und der privaten und geschäftlichen Telefonnummern dem Kindergarten unverzüglich mitzuteilen, um in Notfällen erreichbar zu sein. Alle Angaben der Eltern werden vertraulich behandelt.
- Zum Infektionsschutzgesetz:
Bitte bringen Sie nach jeder meldepflichtigen Krankheit, Lt. IFSG (Infektionsschutzgesetz) ein Ärztliches Attest mit.
Ab 11.30 Uhr essen die ersten Kinder zu Mittag. Wir werden ab August 2020 von Axel Gerschewski beliefert. Der Essensanbieter benötigt von uns eine rechtzeitige Essensbestellung. Das heißt wir bestellen für Ihr Kind das Mittagessen jeden Freitag vor der Ausgabewoche. Sollten Sie bereits wissen, dass Ihr Kind an Tagen der nächsten Woche nicht teilnehmen kann, so informieren Sie uns bitte bis Freitag, 9.00 Uhr.
Bitte bedenken Sie dieses auch bei Krankheit Ihres Kindes.
In Ausnahmefällen können Sie auch einen Tag vorher bis 9.00 Uhr das Essen für den Folgetag abbestellen.
Wir legen für jedes Kind ein Portfolio an. In diesem Ordner werden alle Kunstwerke, Bildungsbeobachtungen, Lieder, Fingerspiele und Fotos während der gesamten Kindergartenzeit gesammelt. Am Ende der Kindergartenzeit dürfen die Kinder ihren Ordner mit nach Hause nehmen.
Die Schließungstage orientieren sich an den Schulferienzeiten. Den aktuellen Ferienplan erhalten Sie jeweils im September, zu Beginn des neuen Kindergartenjahres.
Um uns mit Fachdiensten (Logopäden, Ergotherapeuten usw.) und Schulen austauschen zu dürfen, benötigen wir bei Bedarf von Ihnen eine Schweigepflichtsentbindung.
Träger unserer Einrichtung ist die Evangelische Christus-Kirchengemeinde Herten.
Zum Turnen benötigt Ihr Kind bequeme Turnkleidung. Turn- oder Gymnastikschuhe mit rutschfester Sohle, in der der U3-Gruppe benötigen die Kinder noch keine Turnsachen. Bitte versehen Sie alle Sachen mit Namen. Bitte geben Sie Ihrem Kind möglichst Turnschuhe mit, die es schon alleine anziehen kann. Einen Beutel für die Sachen halten wir für Sie bereit.
Wenn ein Unfall im Kindergarten passiert, werden Eltern sofort informiert. In besonders dringenden Notfällen werden wir mit Ihrem Kind ins Gertrudis-Hospital, Herten-Westerholt fahren.
Nach den derzeit geltenden Bestimmungen sind die Kinder ab der Aufnahme in den Kindergarten bis zum Schuleintritt bei Unfällen auf dem direkten Weg zu und von der Einrichtung, während des Aufenthalts in der Einrichtung und auch außerhalb des Grundstückes (Spaziergang, Feste usw.) unfallversichert. Alle Unfälle, die auf dem Weg zu und von der Einrichtung eintreten, auch wenn keine ärztliche Behandlung erfolgt, sind der Gruppenleiterin des Kindergartens unverzüglich mitzuteilen.